Mietbedingungen für Vermietung der Ferienhäuser

Allgemeine Geschäftsbedingungen Feriendorf Tieringen

 
1. Anmeldung:
Ein Mietvertrag kommt durch die telefonische, schriftliche oder elektronische Buchung zustande. Als
Bestätigung erhält der Gast eine Buchungsbestätigung per E-Mail oder per Post zugesandt.
Nebenabsprachen können nur schriftlich erfolgen.


2. Kosten:
Die jeweils gültige Preisliste ist Bestandteil des Mietvertrags. Der Mieter leistet die im Mietvertrag
genannten Zahlungen. Der buchende Gast und die Mitreisenden haften gesamtschuldnerisch für alle
Forderungen aus dem Aufenthalt im Feriendorf.


3. Haustiere:
Haustiere können nicht in das Feriendorf mitgebracht werden. Ausnahmen sind nur nach Rücksprache
möglich.


4. Rauchen:
Das Rauchen in den Ferienhäusern, in den Gruppenräumen und im Gemeinschaftshaus ist nicht
gestattet.


5. Rücktritt vom gebuchten Termin:
Bei einem Rücktritt, und wenn von uns nicht wieder neu belegt werden kann oder der Mieter keinen
Ersatzmieter findet, stellen wir folgende Ausfallgebühren in Rechnung:
- mehr als 24 Wochen vor dem Reisetermin 30,00 Euro pro zurückgegebenem Ferienhaus
- 24 bis 12 Wochen vor dem Reisetermin 25% der Mietkosten
- 12 bis 8 Wochen vor dem Reisetermin 40% der Mietkosten
- 8 bis 4 Wochen vor dem Reisetermin 60% der Mietkosten
- ab 4 Wochen vor dem Reisetermin 80% der Mietkosten
- bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise werden 95% der Mietkosten und weiterer gebuchter
Zusatzleistungen in Rechnung gestellt.
Diese Regelung gilt auch für die Rückgabe einzelner Ferienhäuser.
Aus Beweissicherungsgründen sollte ein Rücktritt der Feriendorfverwaltung stets schriftlich mitgeteilt
werden.
Allen Gästen wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.


7. Pandemie und Ähnliches:
Sollte es im Feriendorf eine angeordnete Betriebsschließung geben, werden sämtliche geleisteten
Zahlungen erstattet.
Die Verantwortung zum Einhalten der Kontaktbeschränkungen, der Gruppenzusammensetzung, der
Herkunftsorte, etc. liegt beim Mieter. Diese Auflagen rechtfertigen keinen kostenfreien Rücktritt. Wir
kommen Ihnen in Fällen besonderer Härte entgegen. Haben Sie aber bitte Verständnis dafür, dass wir zur
Deckung unserer Kosten fest mit den Einnahmen für die gebuchten Leistungen rechnen müssen.


8. Verjährung:
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen verjähren nach 6 Monaten,
Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung 3 Jahre nach der vertraglich vereinbarten
Beendigung des Aufenthaltes.


9. Erfüllungsort ist Stuttgart.