Zuschussinformationen

Für Familien mit vielen Kindern oder einer angespannten finanziellen Situation besteht die Möglichkeit, zu ihrem Urlaub bei uns einen Zuschuss zu beantragen.

Es gibt verschiedene Ämter und Einrichtungen, die Zuschüsse gewähren. Dies ist in allen Bundesländern unterschiedlich - fragen Sie bei den für Sie zuständigen Ämtern nach!

In Baden-Württemberg gibt es keinen Zuschuss vom Land.

In Bayern, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen gibt es Zuschüsse.

Außerdem kann man - unabhängig vom Bundesland - bei der Stiftung Evangelische Familienerholung einen Zuschuss beantragen.

Bei den verschiedenen Zuschuss-Stellen erhalten Sie auch Antragsformulare und weitergehende Informationen.


Buchung mit Zuschuss:

Wenn Sie Urlaub bei uns buchen möchten, aber noch keinen Zuschuss beantragt oder genehmigt bekommen haben, dann sagen Sie uns bei einer Buchung Bescheid. Wir buchen Ihr Ferienhaus für Sie, senden Ihnen die Mietunterlagen für die Zuschussbewilligung zu und machen einen internen Vermerk. Sie haben dann länger Zeit für Ihre Unterschrift und können kostenlos wieder stornieren, sollte Ihr Zuschuss nicht bewilligt werden.

Zahlung mit Zuschuss:

Je nach Zuschuss-Stelle bezahlen Sie den ganzen Betrag für Ihren Urlaub bei uns und erhalten das Geld von der Zuschuss-Stelle direkt. Oder Sie leisten bei uns nur eine Anzahlung und wir verrechnen den Zuschuss-Betrag direkt mit der Zuschuss-Stelle.